ZERTIFIZIERTE/R SACHVERSTÄNDIGE/R FÜR IMMOBILIENBEWERTUNG – MARKTWERTERMITTLUNG VON STANDARIMMOBILIEN – WOHNEN (EIPOSCERT)

Anforderungsprofil

Die hierfür zertifizierten Sachverständigen sind insbesondere qualifiziert für die Bewertung von

  • wohnwirtschaftlich genutzten Grundstücken (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser),
  • Wohnungseigentum,
  • gemischt genutzten Wohn- und Geschäftsgrundstücken mit einem untergeordneten gewerb­lichen Ertragsanteil bis ca. 33 %,
  • unbebauten Grundstücken für vorgenannte Objektarten sowie
  • Grundstücke mit Rechten und Belastungen für vorgenannte Objektarten.

 

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Zulassungsvoraussetzungen

AKADEMIKER

Studium | abgeschlossenes Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule oder Fachhochschule, Berufsakademie einer einschlägigen Fachrichtung, z. B. der Architektur, des Bauingenieurwesens, der Geodäsie, der Geografie, der Wirtschafts­wissenschaften, der Immobilien­bewertung, der Immobilienwirtschaft, des Immobilienmanagements oder der Rechtswissenschaften.

Praktische Tätigkeit | mindestens 3-jährige praktische Tätigkeit als Sachverständiger für Immobilienbewertung bzw. schwerpunktmäßig Mitwirkung bei der Erstellung von Gutachten im Bereich der Immobilienbewertung innerhalb der letzten 5 Jahre vor Antragstellung.

 

PRAKTIKER

Berufsausbildung | sachgebiets­bezogene abgeschlossene Berufsausbildung mit Bezug zur Immobilienwirtschaft. Als Ausbildungsbereiche für eine sachgebietsbezogene abgeschlossene Berufsausbildung kommen insbesondere in Betracht:

  • Architektur-, Bau-, Vermessungs- und Liegenschaftswesen,
  • Immobilien- und Betriebswirtschaft,
  • Finanz- und Versicherungswirtschaft,
  • Kaufmännische Ausbildungen

Praktische Tätigkeit | mindestens 3-jährige praktische Tätigkeit überwiegend im Bereich der Immobilienbewertung (z.B. auch im Rahmen § 34c und i GewO) innerhalb der letzten 5 Jahre vor Antragstellung.

Zusatzqualifizierung | Nachweis über Zusatzqualifizierungen im Zertifizierungs­bereich mit einem Gesamt­umfang von mindestens 100 Unterrichtseinheiten und einem für die Zertifizierungsprüfung relevanten Leistungsanteil. Anrechnungsfähige Zusatzqualifizierungen können Fachfortbildungen, Lehrgänge oder Seminare im Fachgebiet Immobilienbewertung sein.

Weitere Hinweise - Zulassung und Anerkennung

Gleichwertige Eignung

Im Einzelfall können Antragsteller eine Überprüfung der gleichwertigen Eignung zu den oben genannten Qualifikationen beantragen, z. B. durch anrechnungsfähigen Qualifikationen mit Leistungsnachweis oder überdurchschnitt­lichen Gutachterleistungen.

Hinweis | Detaillierte Informationen zum Zertifizierungsverfahren, den zu erbringenden Prüfungsleistungen und dem Prüfstoffverzeichnis finden Sie im Zertifizierungsprogramm. Zertifizierungsprogramm und Gebührenordnung stellen wir Ihnen auf Anfrage gern zur Verfügung.

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Anja Hanebuth
Sandra Noack