FAQ | Rezertifizierung

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Welche Voraussetzungen muss ich zur Teilnahme an der Rezertifizierung erfüllen?
Voraussetzung für die Zulassung zur Rezertifizierungsprüfung ist der positive Abschluss der Überwachungsmaßnahmen, d. h. der Nachweis der jährlichen Weiterbildung und die positive Bewertung der Überwachungsgutachten.


Muss ich einen Antrag auf Rezertifizierung stellen?
Ja. Sechs Monate vor Ablauf Ihrer Zertifizierung ist ein Antrag auf Zulassung zur Rezertifizierungsprüfung einzureichen, anderenfalls erlischt Ihre Zertifizierung mit Ablauf der Gültigkeit automatisch.


Finden mündliche Rezertifizierungsprüfungen bei EIPOSCERT als Einzel- oder Gruppenprüfungen statt?
Unsere mündlichen Prüfungen zur Rezertifizierung finden als Einzelprüfungen statt.


Was ist Inhalt der mündlichen Rezertifizierungsprüfung?
Inhalt der mündlichen Prüfung sind insbesondere die das Zertifizierungsgebiet betreffenden Neuerungen entsprechend Prüfstoffverzeichnis und die zuletzt eingereichten Überwachungsgutachten (je nach Zertifizierungsprogramm ein bis maximal zwei Gutachten). Ebenso zulässig können ergänzende bzw. vertiefende Zusatzfragen sein, welche in die Bewertung einbezogen werden.


Wie oft kann ich die mündliche Rezertifizierungsprüfung wiederholen?
Das mündliche Fachgespräch zur Rezertifizierung können Sie höchstens zweimal wiederholen.