EIPOSCERT | ZERTIFIZIERUNGSVERFAHREN

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Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick zum Ablauf unserer Zertifizierungsverfahren. Weitere detaillierte Angaben in den Zertifizierungsbereichen regeln die einzelnen Zertifizierungsprogramme.

Erstzertifizierung

Antragstellung | Erstzertifizierungsprüfung | Zertifizierungsurkunde und Stempel

 

Antrag
Zur Aufnahme eines Zertifizierungsverfahrens senden Sie uns Ihren Antrag in dem von Ihnen gewünschten Zertifizierungsbereich. Erfüllen Sie die jeweiligen formalen und fachlichen Voraussetzungen, werden Sie zur Erstzertifizierungsprüfung zugelassen und erhalten Ihren Zertifizierungsvertrag.

Prüfung
Die Prüfung zur Erstzertifizierung besteht in der Regel aus mehreren Prüfungsteilen (Zulassungsreferenzen, schriftliche Prüfung, mündliche Prüfung). Die Reihenfolge der einzelnen Prüfungsteile können Sie frei wählen. 

Urkunde und Stempel
Haben Sie alle Teile der Erstzertifizierungsprüfung bestanden, erhalten Sie Ihre Zertifizierungsurkunde und einen personenbezogenen, digitalen Stempel. Zertifizierungsurkunde und Stempel haben eine Gültigkeit von 4 bis 5 Jahren. Den Gültigkeitsstatus Ihrer Zertifizierung hinterlegen wir mit Ihrer Registriernummer in unserer Zertifiziertendatenbank, auf Wunsch ergänzt um weitere von Ihnen freigegebene, personenbezogene Daten. Mit Ihrer Zertifizierung verpflichten Sie sich zur konsequenten Einhaltung der Berufsgrundsätze >>.

Überwachung

Weiterbildung | Überwachungsreferenzen

 

Weiterbildung
Zur Sicherstellung Ihrer dauerhaften fachlichen Qualifikation verpflichten Sie sich während der Gültigkeit Ihrer Zertifizierung zu einer kontinuierlichen fachspezifischen Weiterbildung. Je nach Zertifizierungsbereich ist eine jährliche Weiterbildung von bis zu 3 Tagen mit Dauer und Inhalt der Veranstaltung nachzuweisen.

Überwachungsreferenz
Während der Gültigkeit Ihrer Zertifizierung sind Sie je nach Zertifizierungsbereich verpflichtet, bis zu 3 weitere eigenverantwortlich verfasste Gutachten bzw. Konzepte zur Bewertung einzureichen.

Rezertifizierung

Antragstellung | Rezertifizierungsprüfung | Zertifizierungsurkunde und Stempel

Antrag
Zur Verlängerung der Gültigkeit Ihrer Zertifizierung bedarf es am Ende Ihrer Überwachungszeit der Teilnahme an einer Rezertifizierungsprüfung.  Hierfür reichen Sie vor Ablauf der Gültigkeit einen Antrag auf Rezertifizierung ein.

Prüfung
Voraussetzung für die Zulassung zur Rezertifizierungsprüfung (mündliches Fachgespräch) ist der erfolgreiche Abschluss der Überwachung. Als zertifizierter Sachverständiger oder Experte weisen Sie in einer Rezertifizierungsprüfung nach, dass Sie die aktuellen Anforderungen im Zertifizierungsbereich erfüllen und mit den Neuerungen in Ihrem Fachgebiet vertraut sind.

Urkunde und Stempel
Nach bestandener Rezertifizierungsprüfung verlängert sich Ihre Zertifizierungsurkunde und das Recht zur Stempelnutzung um weitere 4 bis 5 Jahre. In dieser Zeit unterliegen Sie erneut den Verpflichtungen während der Überwachung.

Anerkennung

Extern erbrachter Prüfungsleistungen

Haben Sie an anderer Stelle Prüfungsleistungen im Zertifizierungsgebiet erbracht (z. B. Öffentliche Bestellung und Vereidigung, Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle), die in Aufbau, Ablauf sowie Prüfstoff mit denen von EIPOSCERT vergleichbar sind, ist eine Anerkennung und Anrechnung auf Antrag möglich.

Sie haben Fragen zu unseren oder Ihrem Zertifizierungsverfahren?

Anja Hanebuth
Sandra Noack