Sachverständige für gebäudetechnischen Brandschutz verfügen über die Kompetenz zur
Dies verlangt insbesondere bei komplexen Sonderbauten besondere Sachkunde und Erfahrung hinsichtlich
Studium | abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium in einer Ingenieurdisziplin oder mit dem Schwerpunkt Brandschutz oder eine Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
Berufsausbildung | sachgebietsbezogene abgeschlossene Berufsausbildung in einer einschlägigen Fachrichtung, zum Beispiel: etsbezogene abgeschlossene Berufsausbildung in einer einschlägigen Fachrichtung, zum Beispiel:
Praktische Tätigkeit | mindestens 2-jährige praktische Tätigkeit als Sachverständiger mit Erfahrung bei der brandschutztechnischen Planung oder Bewertung von Gebäude- und Anlagentechnik
Für den Nachweis der Sachverständigentätigkeit kann eine Liste über erstellte Projekte in anonymisierter Form angefordert werden.
Nicht Gegenstand des Zertifizierungsverfahrens sind die gesetzlich definierten Aufgaben des bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen für sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung (z.B. Prüfingenieure, Prüfsachverständige). Hierfür sind separate Anerkennungsverfahren erforderlich.
Nachzuweisen sind Zusatzqualifizierungen im Zertifizierungsbereich. Dies können Fachfortbildungen, Lehrgänge oder Seminare im Fachgebiet Brandschutz mit einem Gesamtumfang von mindestens 100 Unterrichtseinheiten und einem prüfungsrelevanten Leistungsanteil sein. Die Anerkennung von brandschutzrelevanten Qualifizierungen im Rahmen eines Studiums ist auf Anfrage möglich.
Hinweis | Detaillierte Informationen zum Zertifizierungsverfahren, den zu erbringenden Prüfungsleistungen und dem Prüfstoffverzeichnis finden Sie im Zertifizierungsprogramm. Zertifizierungsprogramm und Gebührenordnung stellen wir Ihnen auf Anfrage gern zur Verfügung.