ZERTIFIZIERTE/R SACHVERSTÄNDIGE/R FÜR BRANDSCHUTZ – GEBÄUDETECHNISCHER BRANDSCHUTZ (EIPOSCERT)

Anforderungsprofil

Sachverständige für gebäudetechnischen Brandschutz verfügen über die Kompetenz zur

  • Erstellung von brandschutztechnischen Planungen von gebäudetechnischen Anlagen (z. B. Heizung, Sanitär, Lüftung, Elektro) und der
  • Konzipierung von Anlagen der sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstung (z.B. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Lösch- und Brandmeldeanlagen) sowie der
  • Bewertung / Begutachtung vorhandener Planungen und Ausführungen der Gebäude- und Anlagentechnik.

Dies verlangt insbesondere bei komplexen Sonderbauten besondere Sachkunde und Erfahrung hinsichtlich

  • der Vorbereitung und Durchführung von Ortsterminen, der Informationsbeschaffung und des Abgleiches mit den bauordnungsrechtlichen Anforderungen (Planung des gebäudetechnischen Brandschutzes einschließlich Abweichungen und Kompensationen, Visualisierung)
  • der Dokumentation, insbesondere im Hinblick auf den späteren Nachweis des Bestandsschutzes bzw. der allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Erstellungszeitpunkt
  • der Begleitung und Unterstützung der Beteiligten bei der Ausführungsplanung und Bauausführung, der Beratung weiterer Fachplaner und deren Koordination, sowie der Vorbereitung von Prüfabnahmen für brandschutztechnische Einrichtungen aller Art.
  • der Beratung von Bauherren zu brandschutzbezogenen Belangen unter Beachtung eines ausgewogenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses

 

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Zulassungsvoraussetzungen

Studium | abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium in einer Ingenieurdisziplin oder mit dem Schwerpunkt Brandschutz oder eine Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst 

Berufsausbildung | sachgebiets­bezogene abgeschlossene Berufsausbildung in einer einschlägigen Fachrichtung, zum Beispiel: ets­bezogene abgeschlossene Berufsausbildung in einer einschlägigen Fachrichtung, zum Beispiel: 

  • Bauberufe im Hochbau oder Ausbau mit Zusatzqualifikation zum Techniker oder Meister
  • Berufe in der technischen Gebäudeausrüstung (z.B. Heizung, Sanitär, Kälte, Lüftung, Elektro, sicherheitstechnische Anlagen) mit Zusatzqualifikation zum Techniker oder Meister
  • mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst

Praktische Tätigkeit | mindestens 2-jährige praktische Tätigkeit als Sachverständiger mit Erfahrung bei der brandschutztechnischen Planung oder Bewertung von Gebäude- und Anlagentechnik

Für den Nachweis der Sachverständigentätigkeit kann eine Liste über erstellte Projekte in anonymisierter Form angefordert werden.

Nicht Gegenstand des Zertifizierungsverfahrens sind die gesetzlich definierten Aufgaben des bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen für sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung (z.B. Prüfingenieure, Prüfsachverständige). Hierfür sind separate Anerkennungsverfahren erforderlich.

Nachzuweisen sind Zusatzqualifizierungen im Zertifizierungs­bereich. Dies können Fachfortbildungen, Lehrgänge oder Seminare im Fachgebiet Brandschutz mit einem Gesamtumfang von mindestens 100 Unterrichtseinheiten und einem prüfungsrelevanten Leistungsanteil sein. Die Anerkennung von brandschutzrelevanten Qualifizierungen im Rahmen eines Studiums ist auf Anfrage möglich.

Hinweis | Detaillierte Informationen zum Zertifizierungsverfahren, den zu erbringenden Prüfungsleistungen und dem Prüfstoffverzeichnis finden Sie im Zertifizierungsprogramm. Zertifizierungsprogramm und Gebührenordnung stellen wir Ihnen auf Anfrage gern zur Verfügung.

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Anja Hanebuth
Sandra Noack