Sachverständige für Schäden an Gebäuden sind Generalisten und verfügen über die Kompetenz zur
Dies verlangt neben sachgebietsspezifischen Rechtskenntnissen eine besondere Sachkunde und baupraktische Erfahrung hinsichtlich technischer Aspekte und besonderen Kenntnissen in den Gebieten:
Studium | staatlich anerkannter Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in der Fachrichtung Bauwesen oder Architektur oder einer anderen geeigneten ingenieurwissenschaftlich geprägten Fachrichtung
Berufsausbildung | sachgebietsbezogene abgeschlossene Berufsausbildung einer einschlägigen Fachrichtung mit Zusatzqualifikation zum Techniker oder Meister
Praktische Tätigkeit | mindestens 2-jährige praktische Tätigkeit als Sachverständiger im Zertifizierungsbereich
Zusatzqualifizierung | Nachzuweisen sind Zusatzqualifizierungen im Zertifizierungsbereich, die sich auf die Tätigkeit als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden beziehen. Dies können Fachfortbildungen, Lehrgänge oder Seminare mit einem Gesamtumfang von mindestens 40 Unterrichtseinheiten sein.
Hinweis | Detaillierte Informationen zum Zertifizierungsverfahren, den zu erbringenden Prüfungsleistungen und dem Prüfstoffverzeichnis finden Sie im Zertifizierungsprogramm.