Trotz größter Sorgfalt kann es Anlässe für Einsprüche und Beschwerden unserer Kunden geben.
Einsprüche und Beschwerden werden durch uns konsequent verfolgt und eingehend geprüft. Mithilfe standardisierter Abläufe stellen wir sicher, dass eingehende Beschwerden und Einsprüche einheitlich, transparent und zügig bearbeitet werden (siehe Grafik).
*Der Umgang mit Einsprüchen und Beschwerden wird im jeweils gültigen Zertifizierungsprogramm der Kandidaten/ Zertifizierten, welches Anlage zum Zertifizierungsvertrag ist, geregelt. Abhängig des jeweiligen Zertifizierungsprogramms kann es hier Abweichungen zum Ablauf geben.
In der Zuordnung unterscheiden wir die Begriffe Einspruch und Beschwerde wie folgt:
Verlangen des Antragstellers, Kandidaten oder einer zertifizierten Person, die durch EIPOSCERT getroffene Entscheidung in Bezug auf seinen/ihren angestrebten Zertifizierungsstatus zu überprüfen (Einsprüche richten sich gegen Prüfungsergebnisse und Zertifizierungsentscheidungen).
Ausdruck der Unzufriedenheit, im anderen Sinne als Einspruch, durch jede Person oder jede Organisation gegenüber EIPOSCERT in Bezug auf die Tätigkeiten von EIPOSCERT bzw. einer zertifizierten Person der Zertifizierungsstelle.
Beschwerden | können jederzeit an EIPOSCERT gerichtet werden.
Einsprüche | müssen spätestens nach 4 Wochen erfolgen. Die Frist beginnt, sobald der/ die Einspruchsführer/in durch EIPOSCERT über die Entscheidung, auf dessen Sachverhalt sich der Einspruch bezieht, informiert wurde.
Von einem Einspruchsverfahren sind Zertifizierungsentscheidungen oder -leistungen ausgenommen, welche bereits als positiv somit als „bestanden“ oder genehmigt bewertet wurden. Nachträgliche Einsprüche gegen Prüfungsergebnisse im Rahmen einer mündlichen Prüfung sind ausgeschlossen.
Schriftform | Einsprüche und Beschwerden sind in schriftlicher Form abzufassen und vom Aussteller eigenhändig mit voller Namensunterschrift zu unterzeichnen. Die Übermittlung des Schriftstückes an EIPOSCERT kann per Post, per E-Mail oder durch persönliche Übergabe erfolgen.