Die hierfür zertifizierten Sachverständigen sind insbesondere qualifiziert für die Bewertung von
AKADEMIKER
Studium | abgeschlossenes Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule oder Fachhochschule, Berufsakademie einer einschlägigen Fachrichtung, z. B. der Architektur, des Bauingenieurwesens, der Geodäsie, der Geografie, der Wirtschaftswissenschaften, der Immobilienbewertung, der Immobilienwirtschaft, des Immobilienmanagements oder der Rechtswissenschaften.
Praktische Tätigkeit | mindestens 3-jährige praktische Tätigkeit als Sachverständiger für Immobilienbewertung bzw. schwerpunktmäßig Mitwirkung bei der Erstellung von Gutachten im Bereich der Immobilienbewertung innerhalb der letzten 5 Jahre vor Antragstellung.
PRAKTIKER
Berufsausbildung | sachgebietsbezogene abgeschlossene Berufsausbildung mit Bezug zur Immobilienwirtschaft. Als Ausbildungsbereiche für eine sachgebietsbezogene abgeschlossene Berufsausbildung kommen insbesondere in Betracht:
Praktische Tätigkeit | mindestens 3-jährige praktische Tätigkeit überwiegend im Bereich der Immobilienbewertung (z.B. auch im Rahmen § 34c und i GewO) innerhalb der letzten 5 Jahre vor Antragstellung.
Zusatzqualifizierung | Nachweis über Zusatzqualifizierungen im Zertifizierungsbereich mit einem Gesamtumfang von mindestens 100 Unterrichtseinheiten und einem für die Zertifizierungsprüfung relevanten Leistungsanteil. Anrechnungsfähige Zusatzqualifizierungen können Fachfortbildungen, Lehrgänge oder Seminare im Fachgebiet Immobilienbewertung sein.
Gleichwertige Eignung
Im Einzelfall können Antragsteller eine Überprüfung der gleichwertigen Eignung zu den oben genannten Qualifikationen beantragen, z. B. durch anrechnungsfähigen Qualifikationen mit Leistungsnachweis oder überdurchschnittlichen Gutachterleistungen.
Hinweis | Detaillierte Informationen zum Zertifizierungsverfahren, den zu erbringenden Prüfungsleistungen und dem Prüfstoffverzeichnis finden Sie im Zertifizierungsprogramm. Zertifizierungsprogramm und Gebührenordnung stellen wir Ihnen auf Anfrage gern zur Verfügung.