Sachverständige für die Marktwertermittlung von Immobilien sind qualifiziert für die Bewertung von
Darüber hinaus besitzen sie nachweislich die Kompetenz für die Bewertung von Immobilien, die primär vertiefte bzw. spezifische wirtschaftliche, rechtliche und methodische Kenntnisse und Erfahrungen erfordern, insbesondere für
Sie sind auch für die Lösung der sich aus tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen ergebenden besonderen Bewertungsprobleme qualifiziert, z. B. für die Ermittlung von Verkehrs- / Marktwerten in städtebaulichen Umlegungs-, Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen sowie bei Enteignungen.
AKADEMIKER
Studium | abgeschlossenes Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule oder Fachhochschule, Berufsakademie einer einschlägigen Fachrichtung, z. B. der Architektur, des Bauingenieurwesens, der Geodäsie, der Geografie, der Wirtschaftswissenschaften, der Immobilienbewertung, der Immobilienwirtschaft, des Immobilienmanagements oder der Rechtswissenschaften.
Praktische Tätigkeit | mindestens 3-jährige praktische Tätigkeit als Sachverständiger für Immobilienbewertung bzw. schwerpunktmäßig Mitwirkung bei der Erstellung von Gutachten im Bereich der Immobilienbewertung innerhalb der letzten 5 Jahre vor Antragstellung.
PRAKTIKER
Berufsausbildung | sachgebietsbezogene abgeschlossene Berufsausbildung mit Bezug zur Immobilienwirtschaft. Als Ausbildungsbereiche für eine sachgebietsbezogene abgeschlossene Berufsausbildung kommen insbesondere in Betracht:
Praktische Tätigkeit | mindestens 5-jährige Tätigkeit als Sachverständiger für Immobilienbewertung bzw. schwerpunktmäßige Mitwirkung bei der Erstellung von Gutachten im Bereich der Immobilienbewertung innerhalb der letzten 7 Jahre vor Antragstellung.
Gleichwertige Eignung
Im Einzelfall können Antragsteller eine Überprüfung der gleichwertigen Eignung zu den oben genannten Qualifikationen beantragen, z. B. durch anrechnungsfähigen Qualifikationen mit Leistungsnachweis oder überdurchschnittlichen Gutachterleistungen.
Deltaprüfung
Die Zertifizierung im Bereich Immobilien kann ohne die Zertifizierung in den Bereichen Standardimmobilien und Standardimmobilien – Wohnen beantragt werden. Sachverständige, welche die Zertifizierung im Bereich Standardimmobilien oder im Bereich Standardimmobilien – Wohnen bereits erfolgreich absolviert haben, können die Zertifizierung im Bereich Immobilien über Delta-Prüfungen erreichen.
Hinweis | Detaillierte Informationen zum Zertifizierungsverfahren, den zu erbringenden Prüfungsleistungen und dem Prüfstoffverzeichnis finden Sie im Zertifizierungsprogramm. Zertifizierungsprogramm und Gebührenordnung stellen wir Ihnen auf Anfrage gern zur Verfügung.